Erbrecht in Berlin-Neukölln und Hausbesuche in ganz Berlin
Das Erbrecht
Das Erbrecht in Deutschland und die dazugehörenden Regelungen sind komplex und für den juristischen Laien manchmal leider schwer zu verstehen. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne Ihre Wünsche umzusetzen und beantworte alle Ihre Fragen. Angefangen von der Planung Ihrer Anordnungen für das Erbe mit der Erstellung eines Testaments über das Erbscheinsverfahren bis hin zur Nachlassabwicklung bin ich persönlich für Sie da. Ebenso wenn Sie mögliche Pflichtteilsansprüche geltend machen oder abwehren wollenwollen oder Fragen zu dem Thema Erben und Vererben bei Betreuung haben.
Kosten
Die Kosten meiner Tätigkeit berechne ich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier gibt es für jede Art von anwaltlicher Tätigkeit gesetzlich vorgeschriebene Gebühren. Alternativ ist die Vereinbarung eines Festpreises möglich. So kann es keine Überraschungen geben. Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann ich Sie mit einem Beratungshilfeschein, den Sie bei Ihrem Amtsgericht bekommen, beraten und bei einem Gerichtsverfahren für Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Ferner besteht auch die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung mit Erfolgshonorar abzuschließen. Gerne gebe ich Ihnen vorab zu allen Fragen nach Kosten Auskunft!